Gesetzliche Krankenkassen dürfen die Kosten für eine Behandlung mit der Invisalign® Zahnspange nicht übernehmen auch nicht bei Jugendlichen, da diese Therapiemittel zu hochwertig für eine breite Basisversorgung sind, bei der es wichtig ist, Kosten einzusparen. Ebenso wird die kieferorthopädische Therapie bei Erwachsenen mit dem Paragraphen 28 des Sozialgesetzbuches Nr, 5 ausgeschlossen. Für Kinder und Jugendliche gilt der § 12 des SGBV, das Wirtschaftlichkeitsgebot, welches solch neue und hochwertige Therapieformen von der Basisversorgung der Bevölkerung ausschliesst. Es gibt jedoch auch gesetzliche Krankenkassen, wie die TKK oder die AOK, welche auf dem Wege der Kostenerstattung nach § 13,2 SGB-V (siehe auch unter Wikipedia) dem jugendlichen Patienten, insbesondere, wenn ein ganz schwerer Fall, z.B. mit chirurgischer Intervention, vorliegt, sich an den Kosten der Behandlung mit 30-50 % der anfallenden Kosten beteiligen. Leider muss hierzu die Kostenerstattung gewählt werden und es ist fast immer eine Mühselige Rangelei, bis die gesetzlichen Kassen dem Versicherten das Wahlrecht der transparenten Kostenerstattung bewilligen. Bisher sind dies noch Einzelfälle, die mit viel Mühe durchgefochten werden mussten.
Mehr über einen Invisalign® Kostenplan, Kosten und Zahnspangen Kosten und KFO-Behandlung