Ja, Invisalign® ist eine wissenschaftlich anerkannte und bewährte Behandlungsmethode. Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie DGKFO hat dies in seiner letzten mittlerweile veralteten und überholten Stellungnahme aus dem Jahr 2004 bestätigt. Private Krankenversicherungen müssen bei vorliegendem Versicherungsschutz auch die Invisalignmethode erstatten. Gerade von privaten Krankenkassen ist zu erwarten, dass sie den Versicherten die bestmöglichen Behandlungsmethoden zur Verfügung stellen. Invisalign® hat etliche medizinische Vorteile vor der Behandlung mit anderen kieferorthopädischen Apparaturen insbesondere vor der Behandlung mit festsitzenden Zahnspangen, der Multibandapparaturen und sollte gerade deshalb die Unterstützung von privaten Versicherungen haben.
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